Michael L.
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Wenn es geht, würde ich -5 Sterne vergeben. Meine Freundin war mit ihrem Sohn im Februar/März bei der RA. Es ging um Volljährigenunterhalt bei dem Erzeuger. Nach dem Gespräch und Einreichung der Unterlagen war die Rechtsanwältin nie telefonisch zu ereichen, rief auch nie zurück, wenn man darum gebeten hatte. Weiterhin bekam man keine Informationen über den Stand des Verfahrens. Im Oktober, also 6 Monate nach Beauftragung, und auf schriftlichen "Druck" hin, bekamen wir nun endlich die Unterlagen zur Einreichung bei Gericht, die wir sofort, mit den noch benötigten Daten zurückschickten. Dabei wurden berechtigte Fragen gestellt, warum alles solange dauert.
Als Antwort bekamen wir dann, dass "das Vertrauensverhältnis zerstört sei" und die Rechtsanwältin daraufhin das Mandat niederlegt.
Da der Sohn meiner Freundin über kein Einkommen verfügt (er geht noch zu Schule) und die Bezahlung der Rechtsanwältin über das Gericht lief, hat er nun weder Unterhalt, noch bekommt er ein zweites Mal Geld dafür vom Gericht.
Es kann nicht sein, das eine Person für eine beauftragte Leistung Geld erhält und diese Leistung zu keinem Zeitpunkt erbringt.
Auf Grund der Erfahrung raten wir in jedem Falle ab, diese Rechtsanwälting mit Unterhaltsforderungen zu beauftragen.
Derzeit haben wir sie angeschrieben und Nachweise (Briefe an den Kindsvater mit Zugangsnachweis) angefordert. Sofern wir diese nicht erhalten und dem Sohn meiner Freundin dadurch Nachteile beim Unterhalt entstehen, werden wir den entgangenen Unterhalt bei der Rechttsanwältin einfordern.